Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 08/09

Ergänzende Informationen zu den Punkten 1-7 der unten aufgeführten AGB`s

Buchungsbedingungen

Zahlung und Garantierte Reservierungen:


Stonierungsbedingungen

Falls auf der vom Hotel, Reisebüro oder Vermittler ausgehändigten Reservierungsbestätigung nicht anders vermerkt gelten folgende Bedingungen bei Änderung oder Stornierung:

Allgemein zu Änderungen oder Stornierung: Änderungen sowie Stornierungen sind im Rahmen der Verfügbarkeit möglich, jedoch unterliegen sie bestimmten Regelungen die je nach Preis, Buchungsklasse und Zeitraum variieren können. Bei verspäteter Stornierung oder Nichtanreise müssen wir Ihnen die entsprechende Stornogebühr mit der hinterlegten Zahlungsart berechnen.

Stornogebühr Außerhalb von Messe und Sonderraten: kostenfreie Stornierung ist bis 14 Uhr am Anreisetag möglich. Bei späterer Stornierung oder im Falle der Nichtanreise berechnen wir Ihnen 90 % des Zimmerpreises.

Stornogebühr während Messen, Event oder Sonderraten: kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage 12:00 Uhr Hotelortszeit vor dem gebuchten Anreisetag möglich. Bei verspäteter Stornierung oder im Falle der Nichtanreise berechnen wir Ihnen 100 % des gestammten Zimmerpreises.

Stornogebühr für Arrangements und nicht Stornierbare Angebote: Arrangements und Spezialraten die als nicht Stornierbar ausgewiesen sind können nicht kostenfrei Storniert werden sofern nicht anders bei der Buchung angegeben oder mit dem Hotel schriftlich vereinbart.

Weiterführende Informationen zu Stornierungen:
Die dargelegten Stornierungsbedingungen und Zeiträume gelten für beide Vertragsparteien. Irrtümliche Preisangebote oder kurzfristige Anpassungen an die Marktsituation sind innerhalb des Stornierungszeitraumes vorbehalten und können vom Hotel berichtigt / angepasst werden. Das Hotel wird die betroffenen Gäste rechtzeitig informieren um die Möglichkeit einer Alternativlösung zu finden. Das Hotel sowie die Buchende Partei hat in diesem Fall die Möglichkeit ohne weitere Gebühren oder Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten.


Zahlungsmöglichkeiten:

Das Hotel akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Wir Akzeptieren keine Fremdwährung sowie Schecks. Das Hotel behält sich vor beschädigte oder manipulierte Geldscheine zurückzuweisen. Sofern nicht anderst vereinbart hat die begleichung der Übernachtungskosten bei Anreise zu erfolgen.


Allgemeine Informationen


Meldepflicht: Wir möchten unsere Gäste auf das bestehen der Meldepflicht in Hessen vom 7. Juli 1998 hinweisen.  Alle Hotelgäste in Hessen müssen am Tage der Ankunft einen der ausliegenden Meldescheine handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Überschreitet der Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten, ist der Gast innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Hotel und Gaststättenverbandes Hessen.


1. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


4. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Für die Deponierung von Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sind die vom Hotel kostenlos bereitgestellten Zimmersafes zu nutzen andernfalls wird für etwaige Verluste keine Haftung übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde nicht nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

3. Das Hotel verfügt über keine eigenen Parkmöglichkeiten und schließt daher eine Haftung an entstandenen Schäden der Gäste PKW aus. Der Gast hat eigenverantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu achten. Das Hotel haftet nicht für falsch abgestellte Fahrzeuge und daraus resultierende Kosten die durch etwaige Geldbußen oder Gebühren die durch das entfernen des Fahrzeuges entstehen. Für das abstellen des KFZ ist der Gast eigenverantwortlich.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Bitte beachten Sie dass das Hotel keine Nachnahme Sendungen ohne Vorrauszahlung oder besondere Absprache annehmen wird. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden oder Verlust der auf das Hotel Adressierten Sendungen.

5. Das Hotel bietet den hauseigenen Gästen einen Kostenfreien Service zum hinterlegen des Gepäcks. Das Hotel übernimmt auf die hinterlegten Gepäckstücke keinerlei Haftung. Das Hotel behält sich im Zweifelsfall vor die Identität der abholenden Personen zu überprüfen. Es darf nur Gepäck von Hausgästen hinterlegt werden. Das Gepäck darf maximal bis zu 12 Stunden nach Abreise / Check-out im Hotel deponiert werden. Sollte die frist von 12 Stunden überschritten werden so behält sich das Hotel eine kostenpflichtige Zwischenlagerung vor. Bitte beachten Sie dass das Hotel die Lagerung von Waffen, Gefahrengut sowie Tieren, Organische und anderweitig Verbotene Stoffe nicht gestattet!


Das Hotel behält sich Änderungen sowie erweiterungen der genannten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jederzeit vor. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.